"Rettet
dem Dativ!", rufen
manche übereifrige Sprachbewahrer und vergessen darüber, dass
sie soeben einen richtigen Grammatikfehler begangen haben. Du hast den
Fehler sicher auch erkannt? - Richtig: Das Verb retten muss mit einer
Ergänzung im Akkusativ verbunden werden!
Die Ergänzung im Akkusativ
Viele Verben der deutschen Sprache erfordern eine Ergänzung im
Akkusativ. Manchmal treten weitere Ergänzungen hinzu.
Beispiele:
"Der Staatsanwalt klagt den
Verdächtigen an." - Mit zusätzlicher Ergänzung im Genitiv: "Der
Staatsanwalt klagt den
Verdächtigendes
Mordes an."
"Warum haben Sie das Opfer
hilflos liegen gelassen?"
"Nennen Sie Ihre Personalien!"
- Mit zusätzlicher Ergänzung
im Dativ: "Nennen Sie unsIhre Personalien!"
Übung: Nach der
Ergänzung im Akkusativ fragt man mit
"wen?" oder "was?".
Wähle in folgenden Beispielsätzen das Satzglied der
Ergänzung im Akkusativ: